Pflichtarztbesuch für Kinder
Bayern will Nachwuchs schützen
In Bayern wird die ärztliche Vorsorgeuntersuchung Pflicht. Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass ab nächstem Jahr jedes Kind regelmäßig von einem Kinderarzt untersucht werden muss. So soll ein besserer Schutz vor Missbrauch und Vernachlässigung gewährleistet werden.
In Kindertagesstätten, bei der Einschulung und bei der Beantragung des Landeserziehungsgeldes müssen die Eltern die Vorsorgeuntersuchung nachweisen. Wenn sie das verweigern, wird automatisch das Jugendamt verständigt. Auch bei Ärzten und Hebammen führt der Freistaat eine gesetzliche Meldepflicht ein. Wenn sie einen „begründeten Verdacht“ auf Missbrauch oder Misshandlung eines Kindes haben, müssen sie das dem Jugendamt mitteilen. Die Bayerische Familienministerin Christa Stewens betont, dass der Vorrang der Eltern bei der Erziehung zwar unangetastet bleiben soll, sich der Staat aber nun mehr um vernachlässigte Kinder kümmern will.





