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KiGa-Gütesiegel FELIX

Drei Tonlagen höher für Knirpse

Gütesiegel „Felix“ für musikalische Kindergärten

 

Es herrscht höchste Aufregung im Kindergarten. Alles wuselt durcheinander, hier und da wird schon mal ein Lied angesummt. Denn die Kleinen wissen Bescheid: heute ist der „Felix“-Berater da und entscheidet, ob ihr Kindergarten das Gütesiegel bekommt.

Der Felix, das ist ein Email-Schild, etwa so groß wie ein Blatt Papier, und er ist ein Gütesiegel. Der deutsche Chorverband verleiht es wenn in einem Kindergarten der Nachwuchs musisch besonders gefördert wird.

Der Felix geht an Einrichtungen, in denen jeden Tag gesungen wird. Außerdem muss ein Felix-Kindergarten die Lieder in kindgerechter Tonlage einüben, denn für junge Stimmbänder sind Ursprungs-Noten viel zu tief. Kindergartenleiter, die sich die Auszeichnung über die Tür hängen wollen, müssen zwei weitere Kriterien beachten: Die Dreikäsehochs sollen auch Lieder aus fremden Kulturkreisen trällern und ihr Können bei Gelegenheit auch mal zum Besten geben dürfen.

„Bei einem Sommerfest zum Beispiel“, fügt Alexandra Ziegler hinzu. Sie ist die Felix-Beauftragte für Bayern und entscheidet, welcher Kindergarten die Plakette bekommt. Allerdings ist der Hausbesuch der Berater keinesfalls eine Prüfung. „Wir möchten da eher Mäuschen spielen“, erklärt die Musikpädagogin.

Doch bevor der Besuch der „Kontrolleure“ ansteht, müssen sich die Kindergärten erstmal anmelden. Unter www.dcvg.de/felix können Pädagogenn unter „Wir wollen ihn“ das Antragsformular herunterladen. Die Anträge laufen dann beim deutschen Chorverband in Berlin zusammen.

 

In den meisten Fällen bekommt ein Kindergarten die erwünschte Plakette. Das weiß Alexandra Ziegler aus Erfahrung. Schließlich bewerben sich nur Kindergärten, die sich auch „fit“ fühlen. Doch egal, ob mit Felix oder ohne – singen lohnt sich in jedem Fall. Musizieren bildet die Sprache aus. Kinder können durch Musik ihre Emotionen viel besser ausdrücken und die soziale Kompetenz wächst. „Die Kleinen lernen, dass sie den anderen nicht überschreien dürfen“, ist das Beispiel, dass Ziegler bringt. Natürlich nicht zu vergessen ist die Schulung des Bewegungsapparats, wenn Kinder Instrumente spielen dürfen.

Weitere Informationen, eine Übersicht der teilnehmenden Kindergärten und das Antragsformular gibt’s unter Symbol: Externer Linkexterner Link in neuem Fenster folgtwww.dcvg.de/felix.

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